Problemfall Rettungsdienst - Wo liegt eigentlich das Problem
Wer ist eigentlich Zuständig?
👉 Das Land legt per Landesrettungsdienstgesetz und Landesrettungsdienstplan fest, wie der Rettungsdienst organisiert sein muss:
• Anforderungen an Personal
• Ausstattung der Fahrzeuge
• Hilfsfristen und Vorhaltezeiten
👉 Der Landkreis ist Träger des Rettungsdienstes. Er muss die Vorgaben umsetzen:
• Rettungswachen bauen
• Fahrzeuge beschaffen
• Personal einstellen
• Gebühren kalkulieren
👉 Die Krankenkassen bezahlen die Einsätze ihrer Versicherten und müssen deshalb an der Gebührensatzung beteiligt werden.
Wo liegt das Problem?
Die Krankenkassen sagen: Der Rettungsdienst ist zu teuer organisiert.
Die Landkreise entgegnen: Wir setzen nur die Vorgaben des Landes um.
Das Land wiederum hält sich finanziell weitgehend raus – obwohl viele Kosten durch seine Vorgaben entstehen.
Und wer ist am Ende eigentlich Gebührenschuldner?
➡️ Die Bürgerinnen und Bürger, die den Rettungsdienst nutzen.
Mögliche Lösungen
• Die Krankenkassen akzeptieren höhere Gebühren
• Der Landkreis trägt die Differenz selbst – zulasten anderer Aufgaben oder über höhere Kreisumlagen
• Das Land beteiligt sich stärker an den entstehenden Kosten
Die Wahrheit ist:
Es gibt keine einfache Lösung. Bezahlen müssen wir als Gesellschaft am Ende immer selbst – entweder über Krankenkassenbeiträge, über Steuern oder direkt über Gebührenbescheide.
🚨 Der Rettungsdienst ist Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb braucht es endlich eine ehrliche Debatte darüber, wie wir ihn dauerhaft finanzieren wollen und was wirklich für die Notfallversorgung notwendig ist. Dabei müssen überbordende Anforderungen auf ein finanzierbares Niveau zurückgeführt werden.